Mitgliedschaft

Die Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e.V. (VEEK) ist mit rund 1.200 persönlichen Mitgliedern die größte werteorientierte Vereinigung Deutschlands. Die persönliche Mitgliedschaft setzt die Anerkennung des Leitbildes der VEEK voraus. Dieses steht auf drei Säulen: Verantwortung als Mensch, als Unternehmer:in und als Manager:in sowie als Mitglied der Gesellschaft. Persönliche Mitglieder der VEEK können Kaufleute bzw. Unternehmer:innen aus Hamburg oder Umgebung sein, die in leitender Position unternehmerische Budget- und Personalverantwortung tragen.

Hier gelangen Sie zum internen Mitgliederbereich.
Die Mitgliedschaft können Sie mit diesen Aufnahmeunterlagen beantragen. Der Aufnahmeantrag ist einschließlich des ausgefüllten Fragebogens, bei der Geschäftsstelle per E-Mail, per Fax, per Post oder persönlich einzureichen.
Maßgeblich und verbindlich ist der Text unserer Satzung, hier insbesondere Artikel 8 und 9 sowie der Anerkennung unseres Leitbildes (Vision und Mission).
Der Antragsteller muss zwei Mitglieder des Vereins benennen, die bereit sind, über ihn Auskunft zu erteilen. Eine Mitgliederliste können Sie bei der Geschäftsstelle anfordern. Sollte der Antragssteller in der Mitgliederliste keine zwei Bürgen zu finden, besteht die Möglichkeit zweimalig als Gast an unseren öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen oder ein Gespräch mit Mitgliedern des Vorstands zu suchen.
Die Geschäftsstelle prüft die Aufnahmeunterlagen und schreibt die Bürgen an. Nachdem die Bürgen geantwortet haben, leitet die Geschäftsstelle das Aufnahmebegehren an den Engeren Vorstand weiter. Dieser entscheidet gemäß Satzung abschließend über die Aufnahme. Da die Geschäftsstelle mehrere Aufträge gegebenenfalls gesammelt bearbeitet, kann die Aufnahme zwischen vier und sechs Wochen dauern. Nach Prüfung erhält der Antragssteller per E-Mail eine Mitteilung über sein Aufnahmebegehren.
Bei Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr von einmalig 250 Euro zu zahlen. Über die Höhe der Aufnahmegebühr entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Höhe der Aufnahmegebühr darf die Höhe des Mitgliedsbeitrags nicht übersteigen.
Der Jahresbeitrag beträgt 250 Euro. Der Jahresbeitrag wird einmal jährlich in der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Als Mitglied der VEEK können Sie sich bei unseren Projekten, Veranstaltungen oder in unseren Ausschüssen aktiv einbringen. Melden Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle unter 040 36008962 oder veek@veek-hamburg.de .
Gemäß Artikel 11 unserer Satzung ist der Austritt aus dem Verein jeweils zum Jahresende durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bis zum Ende des 3. Quartals möglich.