SwH

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VEEK Schlichtungsverfahren für werteorientiertes Handeln

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A. VEEK Schlichtungsstelle für werteorientiertes Handeln

Die VEEK Schlichtungsstelle für werteorientiertes Handeln ist eine Anlaufstelle zur Konfliktlösung, über die ein kostenloses Schlichtungsverfahren eingeleitet werden kann. Im Folgen haben wir die wichtigsten Informationen zum Verfahren für Sie bereitgestellt. Falls Sie Fragen zur VEEK Schlichtungsstelle für werteorientiertes Handeln haben sollten, können Sie uns gerne kontaktieren (040 / 360 089 62  oder SwH@veek-hamburg.de).

 

B. VEEK Schlichtungsverfahren für werteorientiertes Handeln

Ein VEEK Schlichtungsverfahren für werteorientiertes Handeln (VEEK SwH) kann nur eingeleitet werden, sofern sich die Beschwerde gegen ein VEEK Mitglied richtet und in der Angelegenheit noch kein rechtliches Verfahren anhängig ist. Wurde bereits ein Antrag bei Gericht gestellt oder Klage eingereicht, kann das VEEK SwH nicht eröffnet werden.

Die Beschwerde muss sich auf das Geschäftsgebaren eines VEEK Mitglieds beziehen. Private Konflikte können nicht Gegenstand des VEEK SwH sein.

Ziel des VEEK SwH ist es, eine außergerichtliche Lösung für den Konflikt zu finden. Eine erzielte Einigung kann durch die VEEK Schlichtungsstelle für werteorientiertes Handeln protokolliert werden.

Die VEEK erstattet keine Rechtsgutachten und führt keine Rechtsberatung durch. Soweit im Rahmen des VEEK SwH rechtliche Aspekte erörtert werden, wird den Beteiligten empfohlen, sich bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.

Die mit der Durchführung des VEEK SwH betrauten Personen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und können bei einem späteren gerichtlichen Verfahren nicht als Zeugen benannt werden.

Die Beteiligung von VEEK Mitgliedern am Verfahren ist freiwillig.

Das VEEK SwH ist kostenlos.


C. Wer kann ein VEEK Schlichtungsverfahren für werteorientiertes Handeln einleiten?

Das VEEK SwH kann durch jeden, der begründeten Anlass zur Beschwer sieht, eingeleitet werden.


D. Wie ist der Ablauf des VEEK Schlichtungsverfahrens?

I. Einleitung des Verfahrens

Beschwerden Beschwerden Beschwerden müssen per Mail an die VEEK Schlichtungsstelle für werteorientiertes Handeln gerichtet werden (E-Mail: SwH@veek-hamburg.de). Bei anonymen Beschwerden wird kein Verfahren eingeleitet. Personen, die aus berechtigten Interesse ihre Identität schützen wollen, können sich an die Vertrauensstelle von PRO HONORE e.V. wenden.


II. Eröffnung des Verfahrens

Bei Eröffnung des Verfahrens wird der / die Antragsteller:in aufgefordert die Datenschutz- und Einverständniserklärung zum VEEK SwH zu unterzeichnen sowie ggf. weitere Informationen der VEEK Schlichtungsstelle für werteorientiertes Handeln mitzuteilen. Diese werden sodann von der VEEK Schlichtungsstelle für werteorientiertes Handeln geprüft.

III. Weiterer Ablauf des Verfahrens

Ergab die Prüfung, dass die erhobenen Vorwürfe substantiiert sind, wird das beschwerte VEEK Mitglied um Stellungnahme gebeten. Im Anschluss an diese Stellungnahme unterbreitet die VEEK Schlichtungsstelle für werteorientiertes Handeln den Beteiligten Vorschläge für die weitere Konfliktlösung.

IV. Beendigung des Verfahrens

Wird eine gütliche Einigung erzielt, kann diese auf Wunsch der Beteiligten von der VEEK Schlichtungsstelle für werteorientiertes Handeln protokolliert werden. Sofern die VEEK Schlichtungsstelle für werteorientiertes Handeln zu der Auffassung gelangt, dass keine gütliche Einigung im Rahmen des Verfahrens erzielt werden kann, wird das Verfahren eingestellt.

E. Ehrenrat

Im VEEK Ehrenrat, der neben der VEEK Geschäftsführung das VEEK SwH verantwortet sind Frau Astrid Nissen-Schmidt und Herr Gunter Mengers. Stellvertreter: Dr. Harald Berninghaus.