Für VEEK-Mitglieder: Umfrage zu Ihrer Wahrnehmung der Coronamaßnahmen

Veröffentlicht am Veröffentlicht in News, Projekte, Teaser

Wir als VEEK sind uns einig, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wichtig sind. Wir stellen uns nur die Frage, ob die getroffenen Vereinbarungen der Bundeskanzlerin und der MinisterpräsidentInnen das richtige Maß haben und ob die durch die Pandemie und den Lockdown verursachten Schäden in der Wirtschaft, der Kultur, der Bildung, dem sozialen Gefüge sowie vielen anderen Bereichen ausreichend abgewogen und entsprechend austariert wurden. Hinzu kommt die Frage, ob die aktuell unterschiedlichen Vorgehensweisen der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg nicht zu einer starken Ungerechtigkeit und Nachteilen für die Hamburger Wirtschaft führen.

Der Vorstand der Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns möchte deshalb gerne wissen, wie unsere Mitglieder die Verlängerung des Lockdowns persönlich wahrnehmen, welche Auswirkungen auf die Unternehmen sie erwarten und wie sie die Auswirkungen auf die Hamburger Wirtschaft einschätzen.

Mit den Antworten auf 14 Fragen kann die VEEK die Interessen ihrer Mitglieder bei Organisationen wie der Handelskammer und den Verbänden sowie der Politik vertreten. Die Ergebnisse werden zudem für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt, auf der Website veröffentlicht und aktiv für die Pressearbeit eingesetzt.

Die Umfrage ist anonym und wird nur statistisch ausgewertet. Persönliche Daten werden nicht erhoben, gespeichert oder anderweitig genutzt.

Das Leitbild der VEEK bezieht sich auf das persönliche Verhalten der Mitglieder, die Kultur in deren Unternehmen und ihr Engagement für das Gemeinwohl bzw. die Gesellschaft. Deshalb bezieht sich die Umfrage auf diese drei Säulen:

  • Die persönliche Wahrnehmung
  • Die wirtschaftlichen Auswirkungen
  • Die gesellschaftlichen Auswirkungen

Hintergrund-Informationen zur Umfrage

Die Corona-Pandemie hat Gesellschaft und Wirtschaft fest im Griff. Die Stimmung kippt – auch und insbesondere bei UnternehmerInnen, GeschäftsinhaberInnen, Handwerksbetrieben und Soloselbständigen.

Die aktuellen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10. Februar 2021 finden Sie hier. Um es Ihnen ein wenig leichter zu machen, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte nachfolgend zusammengefasst:

Maßnahmen zur Kontaktreduzierung

  • Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern. Hier finden Sie den vorherigen Beschluss.
  • Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, soll möglichst konstant und möglichst klein gehalten werden („social bubble“).
  • Das Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken, FFP2-Masken) in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften ist Pflicht. Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen.
  • In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten – gegebenenfalls angepasst werden.
  • Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Maßnahmen zur Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umsetzen oder ihre Büros ganz geschlossen halten.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen das Angebot Homeoffice nutzen.
  • Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personenin einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.
  • Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht an Schulen und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung.

In Hamburg bleiben Schulen und Kitas wegen der Ferien Anfang März bis zum 12. März 2021 geschlossen. Wo der Inzidenzwert in Schleswig-Holstein unter 100 liegt, dürfen Kitas und Grundschulen sowie Fahrschulen für berufsbezogene Ausbildung ab 22. Februar 2021 öffnen.
Hier geht es zur Hamburger Verordnung vom 11. Februar 2021.

  • Die Länder werden gleichzeitig ihre Anstrengungen vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht und das schrittweise Hochfahren zu flankieren.
  • Der Bund unterstützt die Digitalisierung durch den Digitalpakt Schule einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von Schülern und Lehrern.

Nächste Schritte

  • Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Schleswig-Holstein lässt auch die Öffnung von Nagelstudios, Blumenläden, Gartencentern, Wildparks und Zoos sowie Individualsportarten im Freien und in geschlossenen Räumen. In Niedersachsen durften Blumenläden und Gartencenter sogar schon am 12. Februar 2021 öffnen.
  • Der nächste Öffnungsschritt kann bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen.
  • Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen.
  • In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten.

Impfungen und Tests

  • Der Bund übernimmt weiterhin die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die gemeinsame Beschaffung der Impfstoffe und die Länder schaffen die erforderlichen Strukturen für die Impfdurchführung vor Ort.
  • Bund und Länder machen allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot.
  • Vor dem Herbst soll so ein ausreichendes Schutzniveau sichergestellt sein.
  • Die Gesundheitsministerkonferenz soll zeitnah Empfehlungen vorlegen, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept die Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher erweitert werden können.
  • Sobald Hersteller von Selbsttests zur Selbstanwendung, die für den Gebrauch ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, eine Zulassung beantragen, wird der Bund diese zügig prüfen und bei erfolgreicher Prüfung zulassen.

Unterstützungen

  • Seit 10. Februar 2021 ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, damit beginnt in den nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate).
  • Der Bund hat das Rettungs-und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig ausgezahlt werden sollen.

Gesundheitsversorgung

  • Die Länder werden durch entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) und DEMIS (Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen Ressourcen   bereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen Gesundheitsämtern installiert werden.
  • Bürgerinnen und Bürger sollen im Falle einer Infektion mit den Gesundheitsämtern zusammenarbeiten und alle Kontaktpersonen nennen.